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   BVerwG, 29.04.1963 - VIII CB 281.63   

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https://dejure.org/1963,5865
BVerwG, 29.04.1963 - VIII CB 281.63 (https://dejure.org/1963,5865)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1963 - VIII CB 281.63 (https://dejure.org/1963,5865)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1963 - VIII CB 281.63 (https://dejure.org/1963,5865)
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  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1963 - VIII CB 281.63
    Hierfür bedarf es jedoch nicht unbedingt der Feststellung, daß die Einnahmen nach der Eingliederung ihrem Werte nach die Einnahmen wieder erreicht haben, die der Vertriebene vor seiner Vertreibung gehabt hat (BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [3]).

    Das Ziel der Eingliederung ist nur erreicht, wenn ein Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling in seiner neuen Umgebung eine wirtschaftliche und soziale Stellung erreicht hat, die sich - unter Berücksichtigung der Umstände seines Einzelfalles - nicht wesentlich von dem wirtschaftlichen und sozialen Stande derjenigen Gesellschaftsschicht unterscheidet, der er nach Herkunft und Vergangenheit zuzurechnen ist oder - im Falle eines Berufswechsels - künftig angehören will, sofern der neue Beruf seinen Lebensverhältnissen vor der Flucht entspricht (vgl. BVerwGE 13, 1 [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59] [2 f.]).

  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1963 - VIII CB 281.63
    Grundsätzliche Bedeutung hätte sie nur dann, wenn in einem künftigen Revisionsverfahren die Klärung einer nicht nur für den Einzelfall des Klägers, sondern auch für unbestimmt viele weitere Fälle rechtlich bedeutsamen und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage zu erwarten wäre (vgl. denBeschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 26).
  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1963 - VIII CB 281.63
    Die im Berufungsurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen sind unter den in § 137 Abs. 2 VwGO bezeichneten Voraussetzungen für das Bundesverwaltungsgericht auch für die Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verbindlich (vgl. dieBeschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG III B 43.60 -, NJW 1961 S. 1229 = ZLA 1961 S. 232, undvom 7. September 1961 - BVerwG VIII B 196.60 -).
  • BVerwG, 07.09.1961 - VIII B 196.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1963 - VIII CB 281.63
    Die im Berufungsurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen sind unter den in § 137 Abs. 2 VwGO bezeichneten Voraussetzungen für das Bundesverwaltungsgericht auch für die Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verbindlich (vgl. dieBeschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG III B 43.60 -, NJW 1961 S. 1229 = ZLA 1961 S. 232, undvom 7. September 1961 - BVerwG VIII B 196.60 -).
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